Sie kaufen die Immobilie nach Prüfung dann doch nicht. WAS NUN?
Wenn die Immobilie doch nicht gekauft wird, weil sie beispielsweise zu viele Mängel
hat, bleibt es beim vereinbarten Grundhonorar und Sie sind vor einem vielleicht
teuren und nervenaufreibenden Fehlkauf bewahrt worden.
Wird die Immobilie gekauft aber der Kaufpreis konnte nicht heruntergehandelt
werden, bleibt es ebenfalls allein beim nicht kostendeckenden Grundhonorar. Fair
und ohne Risiko für Sie.
Beispiel für den Bonus an Ihren Hausprüfer bei Erfolg:
Die Immobilie sollte ursprünglich 110.000,-- € kosten. Ihr Hausprüfer arbeitete für
Sie und nun wurde die Immobilie für 100.000,-- € erworben. Die Differenz von
10.000,-- € ist jetzt die Basis der Bonuszahlung an Ihren erfolgreichen Hausprüfer.
Sie haben hier 10.000,-- € am Kaufpreis gespart und davon bekommt nun Ihr
Hausprüfer einen fairen Anteil von 30% ab.
(**Honorare, Bonus und Kosten gelten wie hier genannt, soweit nicht
abweichend durch Ihren beauftragten Hausprüfer/Sachverständigen angegeben
oder von Ihnen mit ihm vereinbart.)
Voraussetzung für den nicht kostendeckenden Grundhonorarsatz wie o.g. ist, das
der Kaufpreis der Immobilie vor Beauftragung des Hausprüfer noch nicht zwischen
der Verkäufer- und Käuferseite endverhandelt wurde. Ihr Hausprüfer muss also eine
realistische Chance haben, durch seine Arbeit eine Kaufpreisminderung für Sie zu
bewirken.
Wenn der Kaufpreis vor der Beauftragung des Hausprüfer leider schon
endverhandelt wurde und also somit von vornherein keine erfolgversprechenden
Preisverhandlungen mehr möglich sind, gilt für die Arbeit des Hausprüfer ein üblicher
Honorarsatz in Höhe von oft **810,--€ zzgl. MwSt (also 963,90 EUR) für Ein- bis
Zweifamilienhäuser, da der Gutachter mit dem reduzierten Grundhonorar von 350,00
€ nicht kostendeckend arbeiten kann. Ihr Hausprüfer berät Sie dazu gern persönlich
und kostenlos für Ihren speziellen Fall.
Grundsätzliche Geschäftsbedingungen für das Angebot “Hausprüfer”
Hausprüfer trifft bei allen Tätigkeiten im Wege einer Hausprüfung in so weit Aussagen
und bewertet die Immobilie, wie Mängel und Eigenschaften durch Augenschein,
eigene Messungen mit geeigneten Instrumenten, ohne werkstoffzerstörende Prüfung
und/oder durch erhaltene Unterlagen und Informationen erkannt werden. Davon
abweichende Auftragsregelungen können in Schriftform getroffen werden.
A) **Grundhonorar
Das Grundhonorar für eine Hausprüfung (wie auch alle anderen Konditionen)
legt jeder Hausprüfer selbst fest und vereinbart es mit seinen Kunden. Es
beträgt oft 350,-- EUR zzgl. geltender MwSt. (also 416,50 EUR brutto).
Dies ist ein stark reduzierter und nicht kostendeckender Honorarsatz und
somit in mehrfacher Hinsicht Ihre Sicherheit, das IHR Hausprüfer für Sie einen
günstigeren Kaufpreis bewirkt.
**An- und Abfahrtskosten zum Objektstandort von in Summe bis zu 50km sind
im Preis enthalten, soweit Ihr Hausprüfer keine anderen Kosten mit Ihnen
vereinbart hat. Für darüber hinaus gehende An- und Abfahrten berechnet Ihr
Hausprüfer 1 €/km, soweit nicht abweichend vereinbart.
B) **Bonus für den Hausprüfer bei Erfolg
Sie als Auftraggeber des Hausprüfer, benennen Ihrem Hausprüfer bei
Beauftragung d e n Kaufpreis, den der Verkäufer für das Objekt haben möchte
(Angebotspreis genannt).
Soweit S i e das Objekt nach Beauftragung des Hausprüfer dann tatsächlich
auch erworben haben und dieser Kauf zu einem geringeren Kaufpreis als der
ehemalige Angebotspreis erfolgte, also eine Kaufpreisersparnis für Sie
realisiert wurde, erhält IHR Hausprüfer nach dem Zustandekommen dieses
Kaufvertrages von Ihnen **30% der Kaufpreisersparnis als Bonus, soweit
Sie mit ihm keine andere Bonushöhe vereinbart haben. Gleiches gilt für Pacht-
und Mietverträge.
Der Clou...
Das Grundhonorar wird mit dem Bonus verrechnet.
Unterm Strich” hat Sie so IHR Hausprüfer NICHTS gekostet!
(© Fotorechte: Foto Hintergrund rechts unten, Quelle: http://www.vistaprint.de/studio.aspx?template=1023295_B71_023&ag=True&xnav=previews&xnid=image_158&rd=1)