Sie kaufen die Immobilie nach Prüfung dann doch nicht. WAS NUN? Wenn die Immobilie doch nicht gekauft wird, weil sie beispielsweise zu viele Mängel hat, bleibt es beim vereinbarten Grundhonorar und Sie sind vor einem vielleicht teuren und nervenaufreibenden Fehlkauf bewahrt worden. Wird die Immobilie gekauft aber der Kaufpreis konnte nicht heruntergehandelt werden, bleibt es ebenfalls allein beim nicht kostendeckenden Grundhonorar. Fair und ohne Risiko für Sie.  Beispiel für den Bonus an Ihren Hausprüfer bei Erfolg: Die Immobilie sollte ursprünglich 110.000,-- € kosten. Ihr Hausprüfer arbeitete für Sie und nun wurde die Immobilie für 100.000,-- € erworben. Die Differenz von 10.000,-- € ist jetzt die Basis der Bonuszahlung an Ihren erfolgreichen Hausprüfer. Sie haben hier 10.000,-- € am Kaufpreis gespart und davon bekommt nun Ihr Hausprüfer einen fairen Anteil von 30% ab.
Hausprüfer kompetent - preiswert - vertrauenswürdig bei Hausprüfer  gibt’s kein unverständliches “Kleingedrucktes”
(**Honorare, Bonus und Kosten gelten wie hier genannt, soweit nicht abweichend durch Ihren beauftragten Hausprüfer/Sachverständigen angegeben oder von Ihnen mit ihm vereinbart.)
Voraussetzung für den nicht kostendeckenden Grundhonorarsatz wie o.g. ist, das der Kaufpreis der Immobilie vor Beauftragung des Hausprüfer noch nicht zwischen der Verkäufer- und Käuferseite endverhandelt wurde. Ihr Hausprüfer muss also eine realistische Chance haben, durch seine Arbeit eine Kaufpreisminderung für Sie zu bewirken. Wenn der Kaufpreis vor der Beauftragung des Hausprüfer leider schon endverhandelt wurde und also somit von vornherein keine erfolgversprechenden Preisverhandlungen mehr möglich sind, gilt für die Arbeit des Hausprüfer ein üblicher Honorarsatz in Höhe von oft **810,--€ zzgl. MwSt (also 963,90 EUR) für Ein- bis Zweifamilienhäuser, da der Gutachter mit dem reduzierten Grundhonorar von 350,00 € nicht kostendeckend arbeiten kann. Ihr Hausprüfer berät Sie dazu gern persönlich und kostenlos für Ihren speziellen Fall.
Grundsätzliche Geschäftsbedingungen für das Angebot “Hausprüfer” Hausprüfer trifft bei allen Tätigkeiten im Wege einer Hausprüfung in so weit Aussagen und bewertet die Immobilie, wie Mängel und Eigenschaften durch Augenschein, eigene Messungen mit geeigneten Instrumenten, ohne werkstoffzerstörende Prüfung und/oder durch erhaltene Unterlagen und Informationen erkannt werden. Davon abweichende Auftragsregelungen können in Schriftform getroffen werden.
A) **Grundhonorar Das Grundhonorar für eine Hausprüfung (wie auch alle anderen Konditionen) legt jeder Hausprüfer selbst fest und vereinbart es mit seinen Kunden. Es beträgt oft 350,-- EUR zzgl. geltender MwSt. (also 416,50 EUR brutto). Dies ist ein stark reduzierter und nicht kostendeckender Honorarsatz und somit in mehrfacher Hinsicht Ihre Sicherheit, das IHR Hausprüfer für Sie einen günstigeren Kaufpreis bewirkt. **An- und Abfahrtskosten zum Objektstandort von in Summe bis zu 50km sind im Preis enthalten, soweit Ihr Hausprüfer keine anderen Kosten mit Ihnen vereinbart hat. Für darüber hinaus gehende An- und Abfahrten berechnet Ihr Hausprüfer 1 €/km, soweit nicht abweichend vereinbart. B) **Bonus für den Hausprüfer bei Erfolg Sie als Auftraggeber des Hausprüfer, benennen Ihrem Hausprüfer bei Beauftragung  d e n  Kaufpreis, den der Verkäufer für das Objekt haben möchte (Angebotspreis genannt). Soweit  S i e  das Objekt nach Beauftragung des Hausprüfer dann tatsächlich auch erworben haben und dieser Kauf zu einem geringeren Kaufpreis als der ehemalige Angebotspreis erfolgte, also eine Kaufpreisersparnis für Sie realisiert wurde, erhält IHR Hausprüfer nach dem Zustandekommen dieses Kaufvertrages von Ihnen **30% der Kaufpreisersparnis als Bonus, soweit Sie mit ihm keine andere Bonushöhe vereinbart haben. Gleiches gilt für Pacht- und Mietverträge. Der Clou...   Das Grundhonorar wird mit dem Bonus verrechnet. Unterm Strich” hat Sie so IHR Hausprüfer NICHTS gekostet! 
Hausprüfer kompetent - preiswert - vertrauenswürdig bei Hausprüfer  gibt’s kein unverständliches “Kleingedrucktes”
 (© Fotorechte: Foto Hintergrund rechts unten, Quelle: http://www.vistaprint.de/studio.aspx?template=1023295_B71_023&ag=True&xnav=previews&xnid=image_158&rd=1)
o ... für Ihren Vorteil beim Immobilienkauf o Checkliste Hauskauf PDF o Checkliste Hauskauf PDF o Grunderwerbsteuer-Sätze PDF o Grunderwerbsteuer-Sätze PDF Prüfen - Beraten - Verhandeln HAUSPRÜFER ® ... für Ihren Vorteil beim Immobilienkauf ... für Ihren Vorteil beim Immobilienkauf
... für Ihren Vorteil beim Immobilienkauf
Hausprüfer kompetent - preiswert - vertrauenswürdig bei Hausprüfer  gibt’s kein unverständliches “Kleingedrucktes”
Voraussetzung für den nicht kostendeckenden Grundhonorarsatz wie o.g. ist, das der Kaufpreis der Immobilie vor Beauftragung des Hausprüfer noch nicht zwischen der Verkäufer- und Käuferseite endverhandelt wurde. Ihr Hausprüfer muss also eine realistische Chance haben, durch seine Arbeit eine Kaufpreisminderung für Sie zu bewirken. Wenn der Kaufpreis vor der Beauftragung des Hausprüfer leider schon endverhandelt wurde und also somit von vornherein keine erfolgversprechenden Preisverhandlungen mehr möglich sind, gilt für die Arbeit des Hausprüfer ein üblicher Honorarsatz in Höhe von oft **810,--€ zzgl. MwSt (also 963,90 EUR) für Ein- bis Zweifamilienhäuser, da der Gutachter mit dem reduzierten Grundhonorar von 350,00 € nicht kostendeckend arbeiten kann. Ihr Hausprüfer berät Sie dazu gern persönlich und kostenlos für Ihren speziellen Fall.
Grundsätzliche Geschäftsbedingungen für das Angebot “Hausprüfer” Hausprüfer trifft bei allen Tätigkeiten im Wege einer Hausprüfung in so weit Aussagen und bewertet die Immobilie, wie Mängel und Eigenschaften durch Augenschein, eigene Messungen mit geeigneten Instrumenten, ohne werkstoffzerstörende Prüfung und/oder durch erhaltene Unterlagen und Informationen erkannt werden. Davon abweichende Auftragsregelungen können in Schriftform getroffen werden.
(**Honorare, Bonus und Kosten gelten wie hier genannt, soweit nicht abweichend durch Ihren beauftragten Hausprüfer/Sachverständigen angegeben oder von Ihnen mit ihm vereinbart.)
A) **Grundhonorar Das Grundhonorar für eine Hausprüfung (wie auch alle anderen Konditionen) legt jeder Hausprüfer selbst fest und vereinbart es mit seinen Kunden. Es beträgt oft 350,-- EUR zzgl. geltender MwSt. (also 416,50 EUR brutto). Dies ist ein stark reduzierter und nicht kostendeckender  Honorarsatz und somit in mehrfacher Hinsicht Ihre Sicherheit, das IHR Hausprüfer für Sie einen günstigeren Kaufpreis bewirkt. **An- und Abfahrtskosten zum Objektstandort von in Summe bis zu 50km sind im Preis enthalten, soweit Ihr Hausprüfer keine anderen Kosten mit Ihnen vereinbart hat. Für darüber hinaus gehende An- und Abfahrten berechnet Ihr Hausprüfer 1 €/km, soweit nicht abweichend vereinbart. B) **Bonus für den Hausprüfer bei Erfolg Sie als Auftraggeber des Hausprüfer, benennen Ihrem Hausprüfer bei Beauftragung  d e n  Kaufpreis, den der Verkäufer für das Objekt haben möchte (Angebotspreis  genannt). Soweit  S i e  das Objekt nach Beauftragung des Hausprüfer dann tatsächlich auch erworben haben und dieser Kauf zu einem geringeren Kaufpreis als der ehemalige Angebotspreis erfolgte, also eine Kaufpreisersparnis für Sie realisiert wurde, erhält IHR Hausprüfer nach dem Zustandekommen dieses Kaufvertrages von Ihnen **30% der Kaufpreisersparnis als Bonus, soweit Sie mit ihm keine andere Bonushöhe vereinbart haben. Gleiches gilt für Pacht- und Mietverträge. Der Clou...   Das Grundhonorar wird mit dem Bonus verrechnet. Unterm Strich” hat Sie so IHR Hausprüfer NICHTS gekostet! 
Hausprüfer kompetent - preiswert - vertrauenswürdig bei Hausprüfer  gibt’s kein unverständliches “Kleingedrucktes”
 (© Fotorechte: Foto Hintergrund rechts unten, Quelle: http://www.vistaprint.de/studio.aspx?template=1023295_B71_023&ag=True&xnav=previews&xnid=image_158&rd=1)
auch  für Immobilien-Eigentümer      IHR HAUSPRÜFER ... für Ihren Vorteil beim Immobilienkauf o Prüfen - Beraten - Verhandeln HAUSPRÜFER ® o Checkliste Hauskauf PDF o Checkliste Hauskauf PDF o Grunderwerbsteuer-Sätze PDF o Grunderwerbsteuer-Sätze PDF